zwei Rettungssanitäter mit FFP2-Masken ©UK NRW | BGW

RW Corona-Arbeitsschutzverordnung endet vorzeitig

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar aufgehoben – gute zwei Monate früher als geplant. Ursprünglich sollte sie bis 7. April 2023 gelten. Das Kabinett hat die entsprechende Verordnung zur Kenntnis genommen. Grund ist die erfreuliche Entwicklung der Infektionslage in Deutschland: Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Infektionen verlaufen milder und die Prognosen sind günstig.

Doch gerade in der Heizperiode breiten sich Atemwegsinfektionen, die über Tröpfchen und Aerosole übertragen werden, regelmäßig stark aus. Das gilt nicht nur für COVID-19, sondern auch für Grippe und grippale Infekte.

Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Achtung: Die Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen des Bundes und nach Coronaschutz – Verordnung des Landes NRW bleiben!“

Stand: 01/2023
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