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Hier finden Sie ausgewählte Fragen und Antworten verlinkt aus dem Portal www.komnet.nrw.de.
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- Darf ein Mitarbeiter wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz drin steht? Besteht ein Recht auf Einsichtnahme?
- Darf ein Sicherheitsbeauftragter vom Vorgesetzten mit der Erstellung eines Entwurfs einer Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz beauftragt werden?
- Dürfen Vorgesetzte (Meister) als Sicherheitsbeauftragte eingesetzt werden?
- Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?
- Hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Anrecht darauf, sich fachkundige Unterstützung einholen zu dürfen?
- Ist die G 25-Untersuchung für die Besatzungen von Rettungsfahrzeugen erforderlich oder zumindest zulässig?
- Ist es erforderlich, bei der jährlichen Wiederholungsunterweisung alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Maßnahmen anzusprechen? Wie erfolgt die Dokumentation?
- Ist es zulässig, getragene Rettungsdienst-Einsatzjacken im privaten PKW auf die einzelnen Wachen zu transportieren?
- Kann eine Arbeitsschutzausschusssitzung durchgeführt werden, wenn der Arbeitgeber oder sein Vertreter nicht anwesend sind?
- Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführe?
- Müssen für Medizinprodukte Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung und Betriebsanweisungen erstellt werden?
- Muss für jede Betriebsstätte eines Unternehmens eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
- Welche Behörde überprüft, ob die gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung eingehalten wird?
- Wie passt es zusammen, dass einer Sifa offensichtlich aufgegeben wird, Unterweisungen der Beschäftigten durchzuführen, obwohl sie gar nicht weisungsbefugt ist?