Betriebliches Gesundheitsmanagement

RW Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist das Ausgestalten, Steuern und Entwickeln betrieblicher Strukturen und Prozesse mit dem Ziel, Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz zum Wohle der Mitarbeitenden und des Unternehmens gesundheitsförderlich zu gestalten. Das Ziel des BGM ist es, Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu minimieren und die persönlichen Ressourcen zu stärken. Durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen wird auf der einen Seite die Motivation und Gesundheit nachhaltig gefördert und auf der anderen Seite die Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität des Rettungsdienstes erhöht. Neben Vorteilen für die Mitarbeitenden kann sich das BGM auch positiv auf das Image des Rettungsdienstes und der Bindung zu den Mitarbeitenden auswirken.

Organisation

Im BGM laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Dazu gehören die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Organisation aller gesundheitsbezogenen Aktivitäten eines Betriebs im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements hat den Vorteil, dass Gesundheit so als betriebliches Ziel verankert werden kann. Dadurch ist auch eine Einbindung in vorhandene Managementprozesse möglich.

Verantwortlich für die Umsetzung des BGM ist der Träger des Rettungsdienst. Er benennt für die Umsetzung z. B. eine innerbetriebliche Gesundheitsmanagerin/einen innerbetrieblichen Gesundheitsmanager. Weiterhin sind folgende wichtige Akteure innerhalb eines Betriebes am BGM beteiligt:

  • Personalabteilung
  • Personal-/Betriebsrat
  • Betriebsärztin/-arzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die wichtigsten überbetrieblichen Akteure sind die Krankenkassen (auf der Grundlage von § 20 SGB V) und die Unfallversicherungsträger (auf der Grundlage von § 14 SGB VII).

Durchführung

Grundlage für den Aufbau eines BGM sind Daten über die Belastungen und Beanspruchungen von Mitarbeitenden sowie über die Gesundheit. Diese können aus der Gefährdungsbeurteilung, der Fehlzeiten-Analysen oder der Daten der gesetzlichen Krankenkassen gewonnen werden. Weiterhin werden zur aktiven Beteiligung der Beschäftigten und Führungskräfte Gesundheitszirkel, Workshops zu Zielfindung und Befragungen von Mitarbeitenden durchgeführt. Durch individuelle Analyse- und Auswertmethoden werden Problemfelder im Betrieb ermittelt und der Handlungsbedarf sowie geeignete Maßnahmen festgelegt.

Als Ausgangsbasis bieten sich die gesetzlich verbindlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes an. Eine Schlüsselrolle spielen hier die Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden Interventionen. Auch das ebenfalls gesetzlich verankerte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann als Einstieg in den Aufbau eines Gesundheitsmanagements bzw. einer gesundheitsförderlichen Organisation genutzt werden.

Maßnahmen

Ein großer Teil der im BGM zu organisierenden Maßnahmen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und basiert damit auf dem Arbeitsschutzgesetz. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung – also die Planung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation – ist gesetzlich festgeschrieben. Arbeitsschutzmaßnahmen reichen vom Schutz vor physischen Gefährdungen durch Hitze, Kälte oder Gefahrstoffe über arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zu organisatorischen Interventionen zum Abbau psychischer Belastungen.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, zusätzliche gesundheitsbezogene Aktivitäten durchzuführen. Das können einzelne Kurse und Seminare (z. B. zu Bewegung, Stressreduktion, Nikotinentwöhnung, Ernährung) ebenso sein wie zusätzliche Vorsorgeangebote oder auch die umfassende gesundheitsförderliche Organisationentwicklung.

Bei der Auswahl von Maßnahmen sollte ihre nachgewiesene Wirksamkeit, idealerweise in Bezug auf festgelegte Gesundheitsziele, ausschlaggebend sein. Dafür bietet sich der Rückgriff auf Wirksamkeitsanalysen an, die mit den Methoden der evidenzbasierten Arbeitsmedizin erstellt wurden. Eine Übersicht zum Nutzen betrieblicher Präventionsmaßnahmen liefert z. B. die systematische Literaturauswertung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga-Report 28).


Wenn das Ziel eine gesundheitsförderliche Organisation in einem umfassenden Sinn ist, sollten die Beschäftigten soweit wie möglich in alle Prozesse einbezogen werden. Für diese Beteiligung, die von der Analyse bis zur Umsetzung von Maßnahmen reichen sollte, bieten sich z. B. der Arbeitsschutzausschuss oder auch Gesundheitszirkel an. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA.

Qualifizierung

Qualifizierung zum Thema BGM bietet das IAG (Institut für Arbeit und Gesundheit) mit der Ausbildung zur Gesundheitsmanagerin/zum Gesundheitsmanager im Betrieb umfassend an. Außerdem gibt es eine Reihe von Seminaren, die die eigene Gesundheit und Gesundheitskompetenz stärken, z. B. im Umgang mit Stress. Für den Bereich Arbeitsschutzmanagement bietet das IAG eine Seminarreihe an, die sowohl Grundlagen als auch die Weiterqualifizierung zur Begutachterin/zum Begutachter und Beraterin/Berater umfasst.

Neben der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis bietet das IAG in diesem Themenfeld Unterstützung bei Arbeitsanalysen, Befragungen von Mitarbeitenden sowie Coaching und Moderation von Gruppenprozessen an ( https://www.dguv.de/iag/themen/as-management/index.jsp).

Stand: 05/2021
Webcode: w131