RW Waschhalle und Fahrzeugdesinfektion 🔈
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Fahrzeugpflege ist ein wesentlicher Bestandteil zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. Dazu zählen neben technischer Überprüfung auch die Reinigung. Idealerweise ist eine Rettungswache mit einer separaten Waschhalle mit Desinfektionsbereich für Fahrzeuge ausgestattet. Die Waschhalle muss mindestens eine Fläche von 55 m² haben. Dabei muss die Länge der Waschhalle mindestens 10 m betragen und die Breite mindestens 5,50 m. Bei Fahrzeugen mit größeren Abmessungen, wie z. B. Intensivtransportwagen (ITW) oder Schwerlast-RTW, müssen Abmessungen gesondert beachtet werden. Gemäß DIN 13049 Rettungswachen - Bemessungs- und Planungsgrundlage gilt bei Rettungswachen mit nur einer Fahrzeughalle, dass diese als Waschhalle auszubauen ist. In Ausnahmefällen können alternativ zur Waschhalle in der Rettungswache geeignete andere ortsnahe Einrichtungen zur Fahrzeugpflege genutzt werden. Für Standorte mit fünf oder mehr Fahrzeugen ist eine zusätzliche Waschhalle vorzusehen.
Folgende bauliche Anforderungen für die Nutzung einer Fahrzeughalle als Waschhalle oder den Bau einer separaten Waschhalle sind zu beachten:
- Der Bodenbelag der Waschhalle ist in der Bewertungsgruppe R 11/V 4 auszuführen.
- Es müssen Bodeneinläufe vorhanden sein, die über Koaleszenzabscheider/Ölabscheider abgeleitet werden.
- Die Wände der Waschhalle sind mit einem wasserundurchlässigen und waschfestem Belag zu versehen.
- Die Waschhalle soll auf mindestens 7 °C und vorübergehend auf 15 °C beheizbar sein.
- Zur Abführung der Feuchtigkeit sollte eine mechanische Lüftungsanlage vorhanden sein.
- Die Beleuchtungsstärke soll mindestens 150 lx (Nennbeleuchtungsstärke) betragen.
- Die Elektroinstallation in der Halle muss den Anforderung für Feuchträume gemäß VDE 0100 Teil 737 entsprechen.
- Es empfiehlt sich ein Ausgussbecken für das Abfüllen von Reinigungslösungen und zur Säuberung von Bürsten und Schwämmen.
- Es empfiehlt sich ein Nebenraum, der zur Aufstellung eines Hochdruckreinigers oder Dampfstrahlers genutzt werden kann. Des Weiteren können hier für eine eventuell vorhandene Dosieranlage Kanister mit Reinigungs- und Pflegemitteln bereitgestellt und Reinigungsmittel und -geräte gelagert werden.
- Soll die Waschhalle auch zur Desinfektion der Fahrzeuge genutzt werden, so ist durch abschließbare Türen sicherzustellen, dass Unbefugte die Waschhalle während der Desinfektionsmaßnahmen nicht betreten können.
- Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppungen sollte ortsnah eine Abwurfmöglichkeit für kontaminierte Einsatzkleidung vorhanden sein.