Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall

RW Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall

In der aktuellen Omikron-Welle erreichen uns vermehrt Fragen, ob Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 meldepflichtige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind. Der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), erklärt hierzu: 

Bei einer Erkrankung an COVID-19 kann es sich um einen Arbeits-/Schulunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren. ...

Stand: 02/2022
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