Zufahrt einer Rettungswache ©UK NRW | BGW

RW Planung und Beschaffung

Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten im Betrieb sind sichere Arbeitsabläufe, eine sichere Arbeitsumgebung, sichere Arbeitsmittel und die Verwendung der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung. Um Sicherheit und Gesundheit in die betriebliche Organisation einzubinden, ist eine grundsätzliche Regelung erforderlich. Bei der Planung von Arbeitsprozessen oder bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln sind auch die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen.

Auch bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen sollten von Anfang an ergonomische und sicherheitstechnische Anforderungen nach dem Stand der Technik beachtet werden. Es ist ratsam die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Arbeitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt) rechtzeitig und umfassend in Planungs-, Investitions- und Beschaffungsvorhaben einzubeziehen. Dies gilt insbesondere auch für die Personalvertretung, die in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes grundsätzlich beteiligt werden muss. Die Fachleute wissen, was bei der Beschaffung von Maschinen, Geräten, Medizinprodukten, Anlagen, Werkzeugen, Lagerungsmaterialien oder persönlichen Schutzausrüstungen bezüglich des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen ist. Wenn Fremdfirmen mit Planungen, Neu- oder Umbauten, Änderungen und Instandsetzungen sowie Beschaffungen beauftragt werden, sollte bei der Vertragsgestaltung schriftlich vereinbar werden, dass die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden (Ziffer 2.4, Grundsätze der Prävention, DGUV Regel 100-001). Bei der Planung von Arbeitsabläufen ermitteln die Führungskräfte zusammen mit den jeweiligen inner- und außerbetrieblichen Fachleuten des Arbeitsschutzes vor Aufnahme der Tätigkeit die zu erwartenden Gefährdungen. Diese Gefährdungen werden durch geeignete Maßnahmen beseitigt oder minimiert.

Beschaffung von Arbeits- und Hilfsmitteln

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei der Beschaffung von Arbeits- und Hilfsmitteln die Einbeziehung der Beschäftigten notwendig ist. So werden etwa Hilfsmittel häufig deswegen nicht benutzt, weil sie für die Arbeitsaufgabe nicht optimal geeignet oder umständlich in der Handhabung sind. Ein Beispiel hierfür sind Hebehilfsmittel und andere technische Transferhilfsmittel. Diese müssen sorgfältig ausgewählt werden, damit sie den Arbeitsanforderungen, aber auch den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten des Arbeitsbereiches entsprechen. Ist dies nicht der Fall, werden sie nicht verwendet und das Schutzziel wird verfehlt. Die Anschaffung eines ungeeigneten Modells kann somit auch betriebswirtschaftlich die weitaus teurere Lösung sein, da ggf. ein weiteres Gerät angeschafft werden muss oder finanzielle Schäden durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten entstehen. Eine Erprobung von mehreren Modellen vor der endgültigen Auswahl ist zu empfehlen und wird zumeist von den Anbietern auch unterstützt.

Stand: 08/2021
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