eine Grafik zu Fenstern einer Rettungswache ©UK NRW | BGW

RW LüftenHilft

Räume mit freier Lüftung (Fensterlüftung) müssen regelmäßig gelüftet werden, vorzugsweise durch Querlüftung. Mit Hilfe der DGUV-App "CO2-Timer" lassen sich geeignete Lüftungsintervalle berechnen.

Mobile Raumluftreiniger können das Lüften nicht ersetzen, u. a. sorgen sie nicht für den notwendigen Luftaustausch, um z. B. die CO2-Konzentration zu verringern. Ein Betrieb mobiler Raumluftreiniger kann lediglich als ergänzende Maßnahme zur Verringerung der Virenlast sinnvoll sein, wo eine freie Lüftung über Fenster nur eingeschränkt möglich oder keine raumlufttechnische Anlage (zentral oder dezentral) eingebaut ist.

Räume ohne Lüftungsmöglichkeit, zum Beispiel Räume, deren Fenster sich nicht öffnen lassen, können auch mit mobilen Raumluftreinigern nicht als Arbeits- bzw. Unterrichtsräume genutzt werden.

Wichtig ist: Um Infektionen zu vermeiden, müssen die AHA-Regeln – Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Atemmaske tragen – weiter beachtet werden. Weder Lüften noch ein ergänzender Einsatz von mobilen Raumluftreinigern kann eine direkte Übertragung von luftgetragenen Viren verhindern, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird.

Konsequentes Lüften mit Frischluft hat sich als wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz bewährt, egal ob am Arbeitsplatz, in Schulen oder zu Hause. Wie es richtig geht, zeigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der bundesweiten Aktion #LüftenHilft.

Hinweis:

Der vorstehende Text wurde überwiegend der Kampagne #LüftenHilft – der DGUV entnommen (www.dguv.de).

Stand: 05/2022
Webcode: w174