Grafik Rückenbelastung ©UK NRW | BGW

RW Rückenbelastung im Rettungsdienst

Situation im Rettungsdienst

Die Tätigkeit im Rettungsdienst ist in besonderer Weise geprägt durch Heben und Tragen schwerer Lasten, Zeitdruck, beengte Transportwege und ungünstige Körperhaltungen. Dies führt zu hohen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, insbesondere des Rückens. Durch die Zunahme schwergewichtiger Patientinnen und Patienten und das höhere Einsatzaufkommen ist künftig mit einer noch stärkeren Belastung zu rechnen. Das Heben und Tragen schwerer Lasten – insbesondere mit einer nicht ausreichend trainierten Rückenmuskulatur – vergrößert die Gefahr, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems zu erleiden. Die folgenden Daten und Fakten geben einen Überblick und zeigen Auswirkungen der beschriebenen Situation im Rettungsdienst:

  • Nach einer Auswertung des Bundesamts für Statistik waren 2016 im Rettungsdienst ca. 64.000 Beschäftigte tätig.
  • Der Anteil der Frauen im Rettungsdienst betrug nach der gleichen Erhebung ca. 30 %.
  • Nach einer Veröffentlichung von Nadler 07/2008 sind Beschäftigte im Rettungsdienst durchschnittlich nur 9 bis 10 Jahre in ihrem Beruf tätig
    (Nadler, G.: Berufszufriedenheit von Rettungsassistenten. In: Rettungsdienst 07/2008).
  • Der Anteil der über Sechzigjährigen im Rettungsdienst liegt 2016 laut Statistischem Bundesamt bei ca. 6 %.
  • In der Studie „Gesundheitsförderung im Rettungsdienst“ von Klewer und Dix aus dem Jahre 2009 gaben 69 % der Befragten an, unter Rückenschmerzen zu leiden (Studie von Klewer, J.; Dix, K.: Gesundheitsförderung im Rettungsdienst. In: Rettungsdienst 32/2009, S. 1052-1056).
  • In einer großen Untersuchung mit dem Titel „Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Rettungsdienst“ befragten Mühlen et al. 06/2005 insgesamt 425 Einsatzkräfte. Dabei gaben 57 % der Befragten schweres Heben und Tragen als Hauptbelastung an (Mühlen et al.: Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Rettungsdienst. In: ErgoMed 06/2005, S. 169-177).
  • In dem Unternehmensreport der Barmer 2011 über den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wurde festgestellt, dass der Krankenstand des DRK-Rettungsdienstes über den Vergleichswerten der übrigen Versichertengruppen lag. Muskel-Skelett-Erkrankungen waren dabei die häufigste Erkrankungsart mit einem Anteil von 30 % (Allgemeinbevölkerung ca. 21 %) (BARMER, „Unternehmensreport Gesundheit für DRK Rettungsdienst – Arbeitsunfähigkeitsdaten 2011“).
  • 2010 untersuchte Heringhausen den Gesundheitsstatus von 545 Einsatzkräften in acht Bundesländern. Hier waren nahezu 60 % aller Rettungskräfte übergewichtig oder adipös. Im Rahmen einer Untersuchung zum Gesundheitsstatus von 153 Rettungskräften bestimmte Schumann (2012) den BMI (Body-Mass-Index). Aus diesem Kollektiv waren 66 % übergewichtig. Im Vergleich dazu sind 52 % der Gesamtbevölkerung übergewichtig.
  • Nach Erfahrungen der Unfallkasse NRW ist die Bereitschaft der Einsatzkräfte, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, eher gering. Des Weiteren muss die Ausstattung mit rückenentlastenden Hilfsmitteln für den Patiententransport noch verbessert werden.

Nach Erfahrungen der Unfallkasse NRW ist die Bereitschaft der Einsatzkräfte, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, eher gering. Des Weiteren muss die Ausstattung mit rückenentlastenden Hilfsmitteln für den Patiententransport noch verbessert werden.

Rückenstudie – „Untersuchung der physischen Belastungen von Rettungskräften beim Transport von Patienten in Treppenhäusern“

Das Ziel dieser Studie war ist es zum einen, objektive Daten über die Rückenbelastung mit herkömmlichen Transporthilfsmitteln (z. B. Tragestuhl, Tragetuch) zu erhalten, und zum anderen, Daten über die Entlastung des Rückens mit neuen, innovativen Hilfsmitteln zu bekommen. Des Weiteren sollen die Einsatzkräfte im Rettungsdienst davon überzeugt werden, dass neue Hilfsmittel ihren Rücken entlasten und dass ethische Bedenken, wie z. B. beim Einsatz des Treppengleittuchs, ausgeräumt werden können. Um den Ausstattungsgrad mit rückenschonenden Hilfsmitteln zu verbessern, sind nicht unwesentliche Investitionen erforderlich.

Mithilfe der Studie sollte auch versucht werden, die Verantwortlichen der Rettungsdienste und Kostenträger (Krankenkassen) zu sensibilisieren und davon zu überzeugen, dass die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst verbessert werden müssen.

Auch angesichts der Personalknappheit im Rettungsdienst ist es dringend geboten, die Attraktivität dieses gesellschaftlich wichtigen Berufes in Zukunft zu erhalten. Dazu gehört es, dass die Arbeitsbedingungen so verändert werden, dass auch ältere Beschäftigte und weibliche Einsatzkräfte diesen Beruf gesundheitsgerecht bis ins Rentenalter ausüben können.

Die Ergebnisse der IFA-Studie (Untersuchung der physischen Belastungen von Rettungskräften beim Patiententransport in Treppenhäusern) zeigen, dass die getesteten alternativen Transporthilfsmittel die körperliche Belastung der Rettungskräfte beim Patiententransport im Treppenhaus reduzieren können. Somit können Rettungskräfte ihren Beruf länger unbeschadet ausüben, während gleichzeitig auch dem Wandel in der Belegschaft im Rettungsdienst (wachsender Anteil an Frauen) und in der Gesellschaft (mehr Personen mit hohem Gewicht) Rechnung getragen wird.

Die hier untersuchten Transporthilfsmittel können zur Verbesserung beim Patiententransport im Treppenhaus beitragen. Die Zusammenstellung der Hilfsmittel eines Einsatzfahrzeuges muss allerdings die komplette Transportkette abdecken können.

Neben der Ausstattung mit Hilfsmitteln ist auch deren korrekte Verwendung von Bedeutung. Diese sollte nicht nur in der Ausbildung von Rettungskräften geschult, sondern auch regelmäßig wiederholt werden. Auch wenn alternative Transporthilfsmittel die Belastung für das Muskel-Skelett-System reduzieren können, bleibt der Patiententransport eine herausfordernde Aufgabe.

Die Lastenhandhabungsverordnung fordert, bei der Auswahl der Beschäftigten deren körperliche Eignung zur Ausführung der Aufgaben zu berücksichtigen. Die Studienergebnisse geben Hinweise auf den erforderlichen guten Trainingszustand des Personals im Rettungsdienst, sodass auch geeignete Trainingsprogramme neben dem Einsatz von Hilfsmitteln zu empfehlen sind.

Für die Zukunft ist es interessant, die Weiterentwicklung der Transporthilfsmittel zu beobachten. Es werden an Hochschulen Forschungsprojekte zu neuartigen Transportkonzepten durchgeführt, die eines Tages Marktreife erlangen könnten.


Unternehmerpflichten

Der beste Schutz vor einer Rückenerkrankung oder einer damit verbundenen Berufsaufgabe ist die Durchführung von ganzheitlichen Präventionsmaßnahmen.

Verantwortlich für die Umsetzung ist der Arbeitgeber, für den die Rettungskraft tätig ist. Er hat Maßnahmen entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz und der Lastenhandhabungsverordnung zu treffen, um die Rückengesundheit der Beschäftigten zu schützen. Zur Feststellung der erforderlichen Maßnahmen ist es zunächst erforderlich eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.

Für die Durchführung bietet sich das folgende dreistufige Vorgehen an:

Im Rahmen einer einfachen, orientierenden Gefährdungsbeurteilung können in der Regel bereits mit einer Checkliste viele, ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ermittelt und festgelegt werden (siehe Stufe 1). Unter Umständen sind genauere Betrachtungen erforderlich (Stufe 2 und Stufe 3).

So können im Rahmen einer vertiefenden Gefährdungsbeurteilung sogenannte Leitmerkmalmethoden unterstützen. Mit Hilfe dieses Analyseverfahrens ist eine Einschätzung der Muskel-Skelett-Belastungen detaillierter möglich. In Abhängigkeit des Risikobereichs sind präventive Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber erforderlich. Des Weiteren hat der Arbeitgeber bei einer erreichten Punktzahl des Risikobereichs 3 eine Angebotsvorsorge des Rückens anzubieten (Kap. 4.2 Abs. 1 AMR 13.2).

Hinweis: (Weitere) Hilfen und Informationsquellen zur Ermittlung der Rückenbelastung und zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind:

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist das sogenannte TOP-Prinzip (technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen) zu berücksichtigen. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bedeutet dies, dass grundsätzlich zunächst die technischen Möglichkeiten zur Belastungsreduzierung genutzt werden müssen, und nachfolgend organisatorische und persönliche Maßnahmen zur Rückenprävention zu erfolgen haben (Arbeitsschutzgesetz § 4 Ziffer 2, 4 und 5). In der Praxis jedoch sind die drei Maßnahmen miteinander verbunden und stehen in Wechselwirkung zueinander.

In besonderer Weise ist auch auf eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange zu achten, beispielsweise bei der Planung einer Rettungswache durch die Bereitstellung eines ausreichenden Raumangebotes.

Die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung des Arbeitgebers, technische Hilfsmittel zu beschaffen, findet sich in dem § 2 (1) der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV).

„§ 2 (1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden.“

Diese Forderung konnte in der Vergangenheit nur teilweise erfüllt werden, da die Auswahl rückenschonender Hilfsmittel eher gering war. Das Angebot hat sich mittlerweile jedoch vergrößert, sodass die Möglichkeit besteht, die Arbeit wesentlich ergonomischer zu gestalten.

Folgende Punkte können beispielhaft zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen:

Fahrtrage in einem Rettungswagen©UK NRW | BGW

Technische Schutzmaßnahmen

  • Für den Transport zwischen Treppenhaus und Einsatzfahrzeug und zum Transport in und aus Gesundheitseinrichtungen, wie z. B. Seniorenwohnheime und Krankenhäuser, wird seit ca.1990 die Roll-in-Fahrtrage in Deutschland eingesetzt. Durch Weiterentwicklung wurde 2012 eine Roll-in-Fahrtrage mit elektrohydraulischer Höheneinstellung und Einzugsvorrichtung auf den Markt gebracht, die ein manuelles Heben und Schieben der Trage überflüssig macht.
  • Für den Transport treppab wurde seit Mitte der 90er-Jahre ein Raupenstuhl, der sogenannte Evacchair, eingesetzt. Dieser Stuhl sorgte im Rettungsdienst für große Entlastung. 2005/2006 kamen zwei weiterentwickelte Raupenstühle auf den Markt, die den Transport für die Beschäftigten erleichterten. Für den Einsatz ist ein geräumiges Treppenhaus erforderlich.
  • Das Treppengleittuch gibt es seit 2010 und ist für den Liegendtransport treppab vorgesehen. Die Verbreitung beziehungsweise der Einsatz verläuft zögerlich, da es z. B. teilweise große Vorbehalte der Einsatzkräfte gibt. Diese beziehen sich auf ethische Bedenken, weil Patientinnen und Patienten mit dem Tuch im Liegen über die Treppe transportiert werden. Das Treppengleittuch kann in engen oder gewendelten Treppen als Alternative für den Raupenstuhl eingesetzt werden.
  • Für den Krankentransport treppauf gab es lange Zeit keine Alternative zum manuellen Heben und Tragen. Erst 2012 wurde mit einem elektrisch angetriebenen Raupenstuhl ein rückenschonender Transport treppauf ermöglicht. 2016 wurde ein elektrischer Raupenantrieb entwickelt, der an einem Krankentragestuhl befestigt wird. Bei diesem System ist ein Umlagern für den Transport ins Fahrzeug nicht erforderlich. Für beide Systeme wird ein geräumiges Treppenhaus benötigt.
  • Seit 2010 gibt es den sogenannten Treppensteiger, der alternativ zu den Raupensystemen für den Transport von verschiedenen Krankentragestühlen geeignet ist. Durch den geringeren Bewegungsradius ist ein Transport eventuell auch bei engeren oder gewendelten Treppen möglich.
  • Für den Transport von Krankentragestühlen in das Fahrzeug gibt es Liftsysteme, die seit ca. 2015 in Fahrzeuge eingebaut werden können. 2012 wurde durch ein elektrisches Einzugssystem die Schiebebelastung beim Transport der Roll-in-Trage ins Fahrzeug beseitigt.
  • Das sogenannte Rollboard wurde Mitte der 90er-Jahre eingeführt und erleichtert den Patiententransfer von z. B. der Krankentrage auf eine Liege.
  • Für den Transfer vom Bett auf einen Stuhl eignet sich ein Rutschbrett, das etwa zeitgleich mit dem Rollboard auf den Markt kam.

Betriebsarzt im Rettungsdienst©UK NRW | BGW

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Thema Rückenprävention im Unternehmensleitbild platzieren
    Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass es im Interesse des Arbeitgebers liegt, rückenschonend zu arbeiten, wäre es hilfreich, dieses Thema, falls vorhanden, in einem Unternehmensleitbild aufzuführen.
  • Eignungsuntersuchung/Eignungstest
    Die Forderung einer Eignungsuntersuchung wird im § 4(2) Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) erhoben. Da es keine Richtlinien für die Durchführung der Eignungsuntersuchung gibt, besitzt die ärztliche Bescheinigung (Hausärztin bzw. Hausarzt reicht) nur eine begrenzte Aussagekraft. Einige Rettungsdienste führen deshalb in Eigenregie Tests durch, um Anhaltspunkte über die körperliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen.
  • Unterweisungskonzept erstellen                                                                                                 Für die regelmäßig, mindestens jährlich verpflichtenden Unterweisungen nach § 4 DGUV Vorschrift 1 und die damit in Verbindung stehenden Fortbildungen, Schulungen etc. ist es zweckmäßig und hilfreich, ein Konzept zu erstellen.
  • Thema Rückenprävention in die 30-Stunden-Fortbildung dauerhaft implementieren
    Es ist anzustreben, das Thema Rückenprävention dauerhaft in die 30-Stunden-Fortbildung einzubauen, um den Beschäftigten die Wichtigkeit dieses Themas zu vermitteln und sie entsprechend zu sensibilisieren, alle Maßnahmen der Rückenpräventionsmaßnahmen zu nutzen (Fortbildung – § 5 (4) Rettungsgesetz NRW).
  • Umsetzung älterer und leistungsgeminderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Durch die Umsetzung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf weniger frequentierte Wachen kann die Chance vergrößert werden, dass sie länger im Beruf tätig sind.
  • Konzept für den Transport von schwergewichtigen Patientinnen und Patienten
    Der Transport dieser Patientenklientel stellt die Rettungsdienste vor große Herausforderungen. Damit diese Transporte von den Beschäftigten sicher und möglichst rückengerecht durchgeführt werden können, ist es erforderlich, ein Konzept zu erstellen und dies zu vermitteln (§ 4 LasthandhabV).
  • Organisation der Angebotsvorsorge AMR (Arbeitsmedizinische Regel) 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen…“
    Die Rückenbelastung der Einsatzkräfte ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Bei einer erreichten Punktzahl des „Risikobereiches 3“ hat der Arbeitgeber gemäß AMR 13.2 eine Angebotsvorsorge anzubieten. (siehe Kapitel „Unternehmerpflichten“)

Rettungsdienst Mitarbeiter in einem Rettungsfahrzeug©UK NRW | BGW

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Unterweisung der Beschäftigten
    Der Unternehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens jährlich in Bezug auf die Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. In allen Fällen ist zu empfehlen, die Unterweisungen durch Unterschrift der Beschäftigten dokumentieren zu lassen. Die Unterweisungsthemen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Neben der Wissensvermittlung spielt die Unterweisung eine wichtige Rolle für die Motivation. Wenn es gelingt, die Beschäftigten zu sensibilisieren, ist die Chance größer, dass sie präventive Maßnahmen ernst nehmen und umsetzen (§ 4 LasthandhabV – Unterweisung, § 4 DGUV Vorschrift 1 – Unterweisung).
  • Hilfsmittelschulung
    Bei der Neuanschaffung von Transporthilfsmitteln ist es wichtig, die Einsatzkräfte im Umgang ausreichend zu schulen, damit sie sicher in der Anwendung werden. Des Weiteren sollte immer eine Erprobung erfolgen, sodass der Nutzen erkennbar ist und die Akzeptanz erreicht wird (§ 4 LasthandhabV. – Unterweisung).
  • Verbesserung des Hebe- und Trageverhaltens (Rückenschule)
    Neben der Unterweisung sollte das Thema auch in die jährlich stattfindende 30-Stunden-Fortbildung dauerhaft implementiert werden. Es könnten z. B. im Rahmen einer Rückenschule Inhalte zur Verbesserung des Hebe- und Trageverhaltens im Rettungsdienst vermittelt werden (Fortbildung § 5 (4) RettG NRW, § 2 (2) LasthandhabV – Gefährdungsbeurteilung).
  • Verbesserung der Rückenfitness – Trainingsprogramm „Fit im Rettungsdienst“
    Selbst wenn alle auf dem Markt vorhandenen Hilfsmittel beschafft und eingesetzt werden, wird eine gewisse Restbelastung für die Einsatzkräfte bleiben. Deshalb ist es wichtig, ihre Rückenfitness durch ein Trainingsprogramm zu verbessern.
    Da in der Praxis unterschiedliche Voraussetzungen dafür bestehen, Beschäftigten ein Rückentraining zu ermöglichen, haben wir ein praxisbezogenes Trainingsprogramm konzipiert (siehe PIN 73). Es soll ohne großen Aufwand und Platzbedarf am Arbeitsplatz durchgeführt werden können. Für die Durchführung des Trainings werden lediglich eine Trainingsmatte und der dafür erforderliche Platz benötigt.
    Zur Durchführung und Unterstützung bietet die Unfallkasse NRW Seminare an, in denen Interessierte als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet werden, um anschließend die Kolleginnen und Kollegen motivieren und anleiten zu können.
  • Verbesserung des Stoffwechsels – Gewichtsreduktion
    In Studien wurde festgestellt, dass eine große Zahl der Einsatzkräfte von Übergewicht betroffen ist. Es ist deshalb wichtig, die Beschäftigten über die Gefahren des Übergewichtes und die Möglichkeiten zur Gewichtsreduktion zu informieren, z. B. durch eine Ernährungsberatung. Es sollte im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements versucht werden, die Beschäftigten zu motivieren, sich gesund zu ernähren und für ausreichend Bewegung zu sorgen.

Fazit

Es besteht Handlungsbedarf, die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst so zu verbessern, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Altersrente ihre Tätigkeit ausüben können.

Insbesondere sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Arbeitgeber sollten in vielfältiger Weise Voraussetzungen schaffen, beginnend bei der Planung von Rettungswachen bis hin zum „Rückentraining“ (bauliche und organisatorische Voraussetzungen wie zum Beispiel geeigneter Raum, Anleitung, finanzielle Anreize, Zielvereinbarungen).
  • Die Ausstattung mit rückenschonenden Transporthilfsmitteln kann und muss verbessert werden.
  • Das Fahrzeug sollte mit einer Einzugsvorrichtung ausgestattet sein, um den Transport der Fahrtrage ins Fahrzeug rückenschonend durchführen zu können.
  • Erstellung eines Unterweisungskonzeptes
  • Erstellung eines Konzepts für den Transport von Schwergewichtigen
  • Die Beschäftigten und Führungskräfte sind hinsichtlich des Themas „Rückenprävention“ zu sensibilisieren und ggf. aus- und fortzubilden (Rückenschule, Einweisung in die Bedienung der Transporthilfsmittel).
  • Sensibilisierung der Beschäftigten zur eigenverantwortlichen Verbesserung der Rückenfitness
  • Dienstsport, wie bei der Feuerwehr, sollte auch im Rettungsdienst verpflichtend eingeführt werden.

Stand: 01/2024
Webcode: w32