Betriebliche Organisation fĂŒr einen sicheren Betrieb 🔈

RW Betriebliche Organisation fĂŒr einen sicheren Betrieb 🔈

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Entsprechend dem ArbSchG, der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 1 „GrundsĂ€tze der PrĂ€vention“ ist der Unternehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von BeschĂ€ftigten bei der Arbeit zu gewĂ€hrleisten. Dazu gehören u. a. eine geeignete betriebliche Organisation, die Erstellung von GefĂ€hrdungsbeurteilungen und Sicherstellung, dass den BeschĂ€ftigten nur sichere Arbeitsmittel zur VerfĂŒgung gestellt werden und deren sichere Benutzung zu organisieren. Wesentlich ist dabei, dass die Benutzung der Arbeitsmittel (Multikopter) nur durch geeignetes Personal erfolgt. Der Unternehmer hat dementsprechend das Bedienpersonal auszuwĂ€hlen.

Der Unternehmer hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden GefĂ€hrdungen zu ermitteln, zu beurteilen (GefĂ€hrdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei kann er sich bei der Erstellung der GefĂ€hrdungsbeurteilung von seiner Fachkraft fĂŒr Arbeitssicherheit sowie von seiner BetriebsĂ€rztin oder seinem Betriebsarzt beraten lassen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit weitere Expertinnen/Experten hinzuzuziehen.

Damit sichergestellt werden kann, dass die Arbeitsmittel fĂŒr die TĂ€tigkeit bestmöglich geeignet sind, soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung von Arbeitsmitteln mit der GefĂ€hrdungsbeurteilung begonnen werden.
Die GefĂ€hrdungsbeurteilung ist regelmĂ€ĂŸig zu ĂŒberprĂŒfen und an verĂ€nderte Bedingungen anzupassen.

Die GefĂ€hrdungsbeurteilung fĂŒr den Einsatz von Multikoptern berĂŒcksichtigt u. a.

  • allgemeine GefĂ€hrdungen fĂŒr den Umgang mit Multikoptern,
  • herstellerseitige Sicherheitshinweise (Bedienungsanleitung),
  • einsatzbezogene GefĂ€hrdungen (z. B. Outdooranwendung, Indooranwendung, Autonomes Fliegen).

Die GefĂ€hrdungsbeurteilung sollte sich auf die wesentlichen GefĂ€hrdungen beschrĂ€nken und die tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnisse berĂŒcksichtigen. Das sind insbesondere GefĂ€hrdungen durch Absturz der Multikopter, Kontakt mit rotierenden Teilen, herabfallende GegenstĂ€nde und Akku und LadegerĂ€te. Zur UnterstĂŒtzung bei der Erstellung der GefĂ€hrdungsbeurteilung wird auch auf die Muster-GefĂ€hrdungsbeurteilung „MultikopterflĂŒge“ verwiesen, die an die konkreten VerhĂ€ltnisse anzupassen ist.

Die sichere und sachgerechte Verwendung des Multikopters hĂ€ngt zum großen Teil von der richtigen Bedienung ab. Das Bedienpersonal hat die Aufgabe, die ArbeitsablĂ€ufe sorgfĂ€ltig und verantwortungsbewusst durchzufĂŒhren. FĂŒr diese Aufgabe muss das Bedienpersonal geeignet, geschult und ausgebildet sein. Bedienerinnen und Bediener sind gehalten, Anweisungen nur dann zu befolgen, wenn die Multikopter dabei sicher beherrschbar sind. Sicherheitswidrige Weisungen dĂŒrfen nicht befolgt werden.

Mit der Bedienung von Multikoptern sind ausschließlich fachlich und körperlich geeignete Personen zu beauftragen. Die körperliche Eignung wird zweckmĂ€ĂŸigerweise im Rahmen einer Ă€rztlichen Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird auf eine ausreichende SehschĂ€rfe, ein uneingeschrĂ€nktes Gesichtsfeld, rĂ€umliches Sehvermögen, Hörvermögen sowie gute ReaktionsfĂ€higkeit Wert gelegt. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der DGUV Grundsatz fĂŒr arbeitsmedizinische Untersuchungen G25 „Fahr-, Steuer- und ÜberwachungstĂ€tigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte.

Das Mindestalter ist 18 Jahre. Jugendliche ab 16 Jahre dĂŒrfen mit der Bedienung von Multikoptern beauftragt werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch eine aufsichtsfĂŒhrende Person gewĂ€hrleistet ist.

Die Bedienperson muss ihre BefÀhigung zum Steuern von Multikoptern nachweisen (zum Steuern von Multikoptern mit einer Startmasse von mehr als 2 kg im Outdoorbereich ist ein Kenntnisnachweis erforderlich). Sie muss in der Lage sein, den Multikopter in allen Phasen der Verwendung sicher zu beherrschen.

Die Beauftragung fĂŒr das Bedienen von Multikoptern hat schriftlich zu erfolgen.

FĂŒr den Kenntnisnachweis entsprechend der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten FluggerĂ€ten sind Kenntnisse in

  • der Anwendung und der Navigation dieser FluggerĂ€te,
  • den einschlĂ€gigen luftrechtlichen Grundlagen und
  • der örtlichen Luftraumordnung

erforderlich.


Der Nachweis erfolgt durch eine

  • a. gĂŒltige Pilotenlizenz,
  • b. Bescheinigung nach PrĂŒfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre.

Vor der PrĂŒfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ein gĂŒltiges IdentitĂ€tsdokument
  • Bei MinderjĂ€hrigkeit die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Eine ErklĂ€rung ĂŒber laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Ein FĂŒhrungszeugnis

Die Verwendung von Multikoptern ist mit speziellen GefÀhrdungen verbunden. BeschÀftigte sind vor der ersten Verwendung anhand der GefÀhrdungsbeurteilung in einer verstÀndlichen Form und Sprache theoretisch und praktisch zu unterweisen.

Ziel ist die sichere Verwendung von Multikoptern, das Aufzeigen von GefĂ€hrdungen am Arbeitsplatz und die BeschĂ€ftigten zu informieren, wie diese sich verhalten mĂŒssen, um das Risiko zu minimieren.

Die Unterweisungen sind jĂ€hrlich zu wiederholen und mĂŒssen dokumentiert werden. Nach besonderen AnlĂ€ssen (z. B. ArbeitsunfĂ€llen) sind zeitnah zusĂ€tzliche Unterweisungen durchzufĂŒhren. Die Verantwortung fĂŒr die Unterweisung trĂ€gt der Unternehmer.

Unterweisungsthemen können folgende sein:

  • GrundsĂ€tzliche GefĂ€hrdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Multikoptern (siehe Muster-GefĂ€hrdungsbeurteilung)
  • Notfallvorsorge (Rettungswege, Erste Hilfe, Brandschutz)
  • Betriebsanweisungen fĂŒr den Multikopter

ZusÀtzliche Unterweisungsthemen können sich aus besonderen betrieblichen Situationen/Ereignissen z. B. aufgrund eines Arbeitsunfalls ergeben.

Vor der ersten Verwendung des Multikopters ist den BeschĂ€ftigten eine schriftliche Betriebsanweisung zur VerfĂŒgung zu stellen. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Unternehmer auch eine mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitung zur VerfĂŒgung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Zur UnterstĂŒtzung fĂŒr die Erstellung einer Betriebsanweisung wird auf die Muster-Betriebsanweisung fĂŒr den Umgang mit Multikoptern verwiesen, die an die betrieblichen VerhĂ€ltnisse und Gegebenheiten anzupassen ist.

Bei GefĂ€hrdungen, die nicht durch technische und/oder organisatorische Schutzmaßnahmen beseitigt werden können, haben die BeschĂ€ftigten persönliche SchutzausrĂŒstung zu benutzen (TOP-Prinzip). Entsprechend der GefĂ€hrdungsbeurteilung hat der Unternehmer eine geeignete Auswahl zu treffen, um das verbleibende Risiko zu minimieren.

In Frage kommen folgende PSA:

  • Handschutz
  • Kopfschutz
  • Gehörschutz
  • Schutz-/Sonnenschutzbrille
  • Wetterschutzkleidung

Der Unternehmer ist fĂŒr die Beschaffung der PSA verantwortlich und trĂ€gt die Kosten. Von Vorteil ist es, in einem sogenannten Trageversuch zu erproben, ob die PSA den jeweiligen betrieblichen Anforderungen genĂŒgt.

Die BeschĂ€ftigten sind verpflichtet, die ihnen zur VerfĂŒgung gestellte PSA zu benutzen. DarĂŒber hinaus haben sie die Pflicht, MĂ€ngel oder Ersatzbedarf zu melden.

Hinweis
Der Text wurde grĂ¶ĂŸtenteils der Ziffer 9 der DGUV Information 208-058, Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen), Juli 2020 entnommen


Stand: 02/2024
Webcode: w76