Geräte zum Transport von Patienten in einem Rettungswagen ©UK NRW | BGW

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Die Durchführung von Rettungs- und Krankentransporten erfordert im Straßenverkehr ständig besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Hinblick auf andere Verkehrsteilnehmende.

Das Rettungsdienstpersonal hat sich beim Fahren so zu verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden (§ 1 StVO).

Angemessene Verhaltensweisen im Verkehrsablauf beinhalten insbesondere die Einhaltung der Grundsätze des vorausschauenden und defensiven Fahrens. Fahrweise und Geschwindigkeit sind stets dem Straßenverlauf, Zustand der Fahrbahn, den Witterungs- und Sichtverhältnissen, dem Verkehrsablauf, Beladungs- und Besetzungszustand des Fahrzeugs sowie möglichem Fehlverhalten anderer anzupassen. Diese Grundvoraussetzungen sind insbesondere auch bei Alarmfahrten zu erfüllen. Siehe: Einsatz von Sonderrechten und Wegerecht

Bei der Wahl der Fahrgeschwindigkeit müssen auch grundlegende Erkenntnisse beachtet werden wie z. B. die Tatsache, dass sich Zeitgewinn mit Zunahme der Geschwindigkeit stetig verringert.

Aber nicht nur die Einhaltung von fahrtechnischen Voraussetzungen, sondern auch die Fähigkeit, mit Stresssituationen umzugehen, ist wesentlicher Bestandteil zur Unfallverhütung.

Stress & Straße...?!!

Die Vermittlung angemessener Verhaltensweisen im Verkehrsablauf ist daher im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen in Theorie und Praxis als fester Bestandteil zu integrieren.

In verschiedenen Fahrsicherheitsprogrammen können die genannten Inhalte vermittelt und angemessene Verhaltensweisen trainiert werden.

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Stand: 06/2023
Webcode: w17