RW Reinigungsmittelraum
Für die Unterbringung von Reinigungsgeräten und -mitteln ist ein eigener Raum erforderlich. Die Raumgröße ist in Abhängigkeit von der Menge und Größe der zu lagernden Reinigungsgeräte und -mittel zu planen.
Zur besseren Raumnutzung ist es zweckmäßig, die Tür nach außen öffnen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass durch die sich öffnende Tür keine Beschäftigten verletzt werden können.
Der Raum sollte mit einer Spüle oder einem Ausgussbecken ausgestattet sein, das auch als Handwaschplatz genutzt werden kann. Gemäß Ziffer 3.4.2 TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ wird einer Rettungswache die Schutzstufe 2 zugeordnet. Deshalb ist es erforderlich, dass der Waschplatz mit einer Armatur ausgestattet wird, die ohne Handberührung bedienbar ist. Geeignet sind z. B. Einhebelmischbatterien mit verlängertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind (Ziffer 4.1.1 TRBA 250).
Zur Lagerung von Reinigungsmitteln und -geräten kann es erforderlich sein, ein Regal im Raum unterzubringen. Standregale müssen gegen Umfallen gesichert und z. B. fest mit der Wand verschraubt sein.
Es ist ein Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserversorgung vorzusehen. Zum Abstellen des Eimers für das Reinigungsmittelwasser sollte am Ausgussbecken ein Klapprost vorhanden sein. Der Reinigungsmittelraum muss ausreichend be- und entlüftet werden können. Für innenliegende Räume ist ein Abluftanschluss vorzusehen.
Die Beleuchtungsstärke sollte mindestens 50 lx betragen, und die Leuchten sollten gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.
Da in diesem Raum mit Feuchtigkeit auf dem Boden gerechnet werden muss, sollte die Rutschbewertungsklasse des Bodenbelags R 10 betragen.