Putzmittelraum einer Feuerwache mit Waschbecken, Regalen für Putzutensilien ©UK NRW | BGW

RW Putzmittelraum 🔈

Audioversion abspielen:

Für die Unterbringung von Reinigungsgeräten und -mitteln ist ein eigener Raum erforderlich. Die Raumgröße ist in Abhängigkeit der Menge und Größe der gelagerten Reinigungsgeräte und -mittel zu planen.

Zur besseren Raumnutzung ist es zweckmäßig, die Tür nach außen aufschlagen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass durch die aufschlagende Tür keine Beschäftigten verletzt werden können.

Der Raum sollte mit einer Spüle oder einem Ausguss ausgestattet sein, der auch als Handwaschplatz genutzt werden kann. Gemäß der Ziffer 3.4.2 TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ wird einer Rettungswache die Schutzstufe 2 zugeordnet. Deshalb ist es erforderlich, dass der Waschplatz mit einer Armatur ausgestattet wird, die ohne Handberührung bedienbar ist. Geeignet sind z. B. Einhebelmischbatterien mit verlängertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind (Ziffer 4.1.1 TRBA 250).

Waschbecken im Putzmittelraum einer Feuerwache mit Handschuhen und Schutzbrille©UK NRW | BGW

Zur Lagerung von Reinigungsmitteln und -geräten kann es erforderlich sein, ein Regal im Raum unterzubringen. Standregale müssen gegen Umfallen gesichert und z. B. fest mit der Wand verschraubt sein.

Es ist ein Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserversor­gung vorzusehen. Zum Abstellen des Eimers für das Putzmit­telwasser sollte am Ausgussbecken ein Klapprost vorhanden sein. Der Putzmittelraum muss ausreichend zu be- und entlüften sein. Für innen liegende Räume ist ein Abluftanschluss vorzusehen.

Die Beleuchtungsstärke sollte mindestens 50 lx betragen und die Leuchten sollten gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.

Da in diesem Raum mit Feuchtigkeit auf dem Boden gerechnet werden muss, sollte die Rutschbewertungsklasse des Bodenbelags R 10 entsprechen.

Stand: 06/2023
Webcode: w9