Bildschirm- und Büroarbeitsplatz 🔈

RW Bildschirm- und Büroarbeitsplatz 🔈

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Grundsätzlich werden Bildschirmarbeitsplätze als belastungsarm eingestuft, wenngleich durch Bewegungsmangel oder Vorschädigungen Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates ausgelöst oder verschlimmert werden können. Chronische Erkrankungen des knöchernen und muskulären Anteils des Rückens bei Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen spielen jedoch im Hinblick auf das Berufskrankheitengeschehen keine Rolle.

Gleichwohl kommt der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen eine große Bedeutung zu. Auch Fragen der Beleuchtung, des Raumklimas, der Lärmexposition sowie der Arbeitsorganisation sind bei Planung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zu beachten.

Körperliche Belastungen

Körperliche Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz betreffen in erster Linie den Bewegungsapparat. Sie werden durch folgende Faktoren begünstigt:

  • Ungünstige Körperhaltung
  • Einseitige Belastung
  • Unzureichende Arbeitsmittel und Arbeitsorganisation

Betroffen sind in erster Linie der Schulter-Arm-Bereich sowie die Halswirbel- und Lendenwirbelsäule. Da der Bewegungsapparat grundsätzlich örtliche Belastungen durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, können Beschwerden auch in anderen Körperregionen auftreten als dort, wo die Belastung einwirkt. Deshalb ist bei der Beurteilung der Beanspruchung von Beschäftigten durch körperliche Belastungen grundsätzlich der ganze Bewegungsapparat zu betrachten.

Eine Ursache für die Ausbildung von Beschwerden sind Trainings- und Bewegungsmängel mit einer verminderten Ausprägung der Muskulatur im Bereich des Halte- und Bewegungsapparates. Das Ungleichgewicht zwischen körperlicher Belastung und muskulärem Trainingszustand äußert sich meist in muskulären Verspannungen und Schmerzen.

Umfangreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass sitzende Tätigkeiten grundsätzlich nicht häufiger mit Rückenbeschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule verbunden sind als andere Tätigkeiten. Rückenbeschwerden sind also nicht spezifisch für Bildschirmarbeitsplätze, sondern kommen in allen Berufsgruppen vor. Am Bildschirmarbeitsplatz sind nachgewiesene Risikofaktoren für das Auftreten solcher Beschwerden psychosoziale Belastungen, fehlende Arbeitszufriedenheit, monotone Arbeitsinhalte, ergonomische Arbeitsplatzdefizite sowie außerberufliche Faktoren. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Bewegungstraining durchzuführen, dessen Hauptziel es ist, die durch Bewegungsmangel entstandenen Trainingsdefizite auszugleichen. Muskuläre Disbalancen können auf diese Weise beseitigt werden, was zu einer Beschwerdereduktion und Belastungsoptimierung bei Beschäftigten führt. Eine Reihe von Untersuchungen von bereits erfolgreich etablierten Trainingskonzepten konnte die positiven Effekte auf Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen sehr gut nachweisen.

Ergonomische Gestaltung

Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen bedeutet die Anpassung der Arbeit an Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen.

Unabdingbare Voraussetzung für die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen ist die Verfügbarkeit ausreichend großer Flächen.

Je Bildschirmarbeitsplatz ist ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m² zu kalkulieren, in Großraumbüros 12 bis 15 m². Die realen Flächen sind wegen erforderlicher Fluchtwegbreiten und Bedienflächen der Möbel oft größer.

Verkehrswege müssen bei bis zu 5 Personen mindestens 87,5 cm breit sein und bei 6 bis 20 Personen mindestens 100 cm.

Der Zugang zum eigenen Schreibtisch muss eine Breite von mindestens 60 cm aufweisen.

Ferner sind ausreichende Funktionsflächen für bautechnische Einrichtungen - zum Beispiel Fenster und Türen - sowie ausreichende Flächen für erforderliche Möbel, wie Regale und Aktenschränke, vorzusehen.

Um eine Fehlbeanspruchung des Muskel-Skelettsystems und Durchblutungsstörungen vorzubeugen, müssen Bürostuhl und Schreibtisch

  • auf die eigenen Körpermaße angepasst werden können,
  • wechselnde Arbeitshaltungen, z. B. dynamisches Sitzen und Wechsel zwischen sitzender und stehender Position, ermöglichen,
  • einen bewegungsgerechten Beinraum bieten und
  • eine aufgabenorientierte Größe haben.

Grundsätzlich müssen Büromöbel durch

  • gute Standsicherheit,
  • ausreichende Stabilität bei Gewichtsbelastung,
  • fehlende Quetsch- und Scherstellen für Finger und
  • ein geringes Verletzungsrisiko

aufweisen.

Softwareergonomie

Ziel der Software-Ergonomie ist die Anpassung einer Software an psychische und physische Eigenschaften, Kenntnisse und Gewohnheiten der Benutzenden. Mangelhafte Software-Ergonomie führt zu erhöhtem Ärger, Frustration, zu Fehlern und Zeitverlust. Daher sollte eine Software für Benutzende leicht und vor allem ohne unnötigen Aufwand bedienbar sein.

Die Benutzungsschnittstelle orientiert sich an folgenden Qualitätsmerkmalen:

  • Aufgabenangemessenheit – geeignete Funktionalität, Minimierung unnötiger Interaktionen
  • Selbstbeschreibungsfähigkeit – Verständlichkeit durch Hilfen und Rückmeldungen
  • Steuerbarkeit – Steuerung des Dialogs durch Benutzende
  • Erwartungskonformität – Konsistenz, Anpassung an das Benutzermodell
  • Fehlertoleranz – unerkannte Fehler verhindern nicht das Benutzerziel, erkannte Fehler sind leicht zu korrigieren
  • Individualisierbarkeit – Anpassbarkeit an Benutzende und Arbeitskontext
  • Lernförderlichkeit – Minimierung der Erlernzeit, Metaphern, Anleitung Benutzender
Beleuchtung/Blendschutz/Gutes Sehen

Einfluss auf die Belastung der Augen haben bei der Bildschirmarbeit die Art der Darstellung (positiv/negativ), die Zeichengröße, die Beleuchtung, der Sehabstand sowie das individuelle Sehvermögen der Beschäftigten.

Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten, dass eine ausrechende Beleuchtungsstärke (500 lx) gewährleistet ist und dass durch die relative Anordnung der Lichtquellen zum Bildschirmarbeitsplatz Blendungen, Reflexionen und Schattenbildung weitgehend vermieden werden. Bei Bildschirmarbeitsplätzen, die in Richtung Fenster weisen, ist ein Blendschutz vorzusehen.

Auch das individuelle Sehvermögen der Beschäftigten bzw. die Notwendigkeit spezieller Sehhilfen ist zu berücksichtigen. Hinweise dazu finden sich in der DGUV Information 250-008 “Sehhilfen am Arbeitsplatz” sowie im gleichnamigen Faltblatt.

Raumklima

Gerade an Arbeitsplätzen, an denen längere Zeit sitzend gearbeitet wird, spielt das Raumklima eine besondere Rolle. Zu niedrige Raumtemperaturen, denen man über längere Zeit ohne Eigenbewegung ausgesetzt ist, führen leicht zum “Durchfrieren” und damit zu einem Gefühl der Unbehaglichkeit. In Büroräumen soll die Lufttemperatur mindestens 20°C betragen. Lufttemperaturen bis 22°C werden empfohlen. Die relative Luftfeuchte sollte nicht unter 40 % liegen, um ein Austrocknen der Schleimhäute und damit Reizungen der Augen und Atemwege zu vermeiden. Auch elektrostatische Aufladungen werden ab diesem Wert vermieden. Je nach Jahreszeit und Lufttemperatur kann eine hohe relative Luftfeuchte ab 60 – 70 % zu einem unangenehmen Gefühl der Schwüle im Sommer oder zu Kondenswasserbildung an Oberflächen im Winter führen. Zugerscheinungen werden ebenso als unangenehm und belästigend wahrgenommen. Derartige Störfaktoren beeinträchtigen konzentriertes und produktives Arbeiten und können zudem Erkältungskrankheiten begünstigen. Weitere Hinweise zum Raumklima enthalten die DGUV Information 215-520 “Klima im Büro” sowie die BGI/GUV-I 7003 “Beurteilung des Raumklimas”.

Lärm

Der Schalldruckpegel, Beurteilungspegel an Büroarbeitsplätzen ist so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist, um Beeinträchtigungen der Beschäftigten zu vermeiden. Auch Geräusche weit unterhalb der Grenzwerte für die Entstehung von Lärmschwerhörigkeit können unangenehm und lästig wirken und dadurch besonders das Konzentrationsvermögen beeinträchtigen. Laut DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ soll bei vorwiegend geistigen Tätigkeiten der Beurteilungspegel unterhalb von 55 Dezibel und bei einfachen mechanisierten Tätigkeiten unterhalb von 70 Dezibel liegen. Neben der Vermeidung von Lärmquellen sind auch raumakustische Bedingungen zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Weitere Hinweise zum Thema finden Sie in der DGUV Information 215-443 “Akustik im Büro”.

Arbeitsorganisation

Zur Prävention von Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates durch einseitige körperliche Arbeitsbelastungen sollte versucht werden, Arbeitsabläufe abwechslungsreich im Sinne einer Mischarbeit zu gestalten, um somit auch einer weiter zunehmenden Bewegungsarmut am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. Ideal ist der Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten oder Unterbrechung der reinen Bildschirmarbeit durch Nebentätigkeiten wie z. B. Kopieren. Auch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen können durch Aufsuchen in deren Büro persönlich statt telefonisch geführt werden und so für eine Unterbrechung der sitzenden Tätigkeit sorgen.

Ausgleichsübungen

Ausgleichsübungen helfen kleine Pausen in den Arbeitsalltag einzubauen und sich aus der körperlichen Zwangshaltung am Bildschirmarbeitsplatz zu lösen. Sie sorgen für Entspannung der Muskulatur und Entlastung des gesamten Halte- und Stützapparates. Anleitungen für zahlreiche Entspannungsübungen finden Sie auf der Seite “Bewegung im Büro” der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Einfache Ausgleichsübungen und Bewegungsgeschichten werden auch in der BGW Info „Muntermacher“ dargestellt.

Stand: 05/2023
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