ein Rettungswagen der Feuerwehr steht in einer Fahrzeughalle einer Rettungswache ©UK NRW | BGW

FH Verkehrswege

Verkehrswege müssen grundsätzlich eben und trittsicher sein, um ein Stolpern, Stürzen und Wegrutschen zu vermeiden. Die Mindestbreite von Verkehrswegen für Fußgängerverkehr beträgt 0,5 m bei z. B. Gängen zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen wie z. B. Fahrzeugen. Zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen verbleibt eine Verkehrswegbreite von mindestens 0,5 m bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen sowie herausgefahrener Krankentrage.

Auch bei bestehenden Fahrzeughallen sind Sicherheitsabstände grundsätzlich einzuhalten.

Grafik Stellplatzgrößen in einer Fahrzeughalle einer Rettungswache mit Rettungswagen in der Mitte©UK NRW | BGW
Stand: 02/2023
Webcode: w153