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RW Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung „Belastungen des Muskel-Skelett-Systems“

Ablaufplan einer Gefährdungsbeurteilung©UK NRW | BGW

Im Rettungsdienst existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Belastungen des Rückens und der Gelenke, für die jeweils geeignete Beurteilungsverfahren erforderlich sind. Viele Verfahren können nur von Fachleuten angewendet werden. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass in der Praxis meist Kombinationen verschiedener Belastungsarten vorkommen. Das dreistufige Vorgehen der DGUV Information 208-033 ist eine Möglichkeit, allen Unternehmen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Belastun­gen des Muskel-Skelett-Systems zu erleichtern.

Zum Ablaufplan

Stufe 1: Orientierende Gefährdungsbeurteilung

Um sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob und welche Gefährdungen im eigenen Be­trieb überhaupt auftreten können, empfiehlt sich eine einfache, orientierende Gefährdungs­beurteilung anhand einer Checkliste. Können Belastungen mit Hilfe der Checkliste und der ergriffenen Maßnahmen nicht eindeutig erkannt bzw. nicht wirksam gemindert werden, so ist eine vertiefende Gefährdungsbeurtei­lung nach Stufe 2 erforderlich.

Stufe 2: Vertiefende Gefährdungsbeurteilung

Für eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung nach Stufe 2 gibt es folgende Gründe:

  • Eine vermutete Gefährdung kann mit der Checkliste nicht ausreichend beurteilt werden.
  • Für eine mit der Checkliste erkannte Gefährdung konnte die Belastung nicht wirksam vermindert werden.

In diesen Fällen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, die eine tiefergehende Ge­fährdungsbeurteilung erlauben. Leitmerkmalmethoden gehören beispielsweise dazu. Die einzelnen Verfahren richten sich insbesondere an betriebliche Praktikerinnen und Prakti­ker (Unternehmerinnen und Unternehmer, beauftragte Beschäftigte), Fachkräfte für Arbeitssi­cherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte.

Stufe 3: Unterstützung durch externe Spezialistinnen und Spezialisten

Die in dieser Stufe anzuwendenden Verfahren sind in der Regel so komplex, dass ein alleiniges Bearbeiten durch betriebliche Expertise üblicher­weise nicht möglich ist. Vielmehr ist eine Zusammenarbeit mit arbeitswissenschaftlichen Expertinnen und Experten, Arbeitsgestalterinnen und -gestaltern, Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern und dergleichen erforderlich (z. B. IFA und IfADo). Beim Vorliegen einer der folgenden drei Punkte ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung nach Stufe 3 notwendig:

  • Im Anhang 2 der DGUV Information 208-033 ist kein passendes Beurteilungsverfahren für die Anwendergruppe „Betriebliche Praktikerin/betrieblicher Praktiker“ oder „Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin­nen und -ärzte“ aufgeführt.
  • Es bleiben offene Fragen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder bei der Auswahl wirksamer Maßnahmen.

Hinweis:
Der vorstehende Text ist größtenteils der Ziffer 3 der DGUV-Information 208-033 „Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?“ entnommen (Stand: September 2013 – aktualisierte Fassung Februar 2016).

Stand: 03/2020
Webcode: w62